Einsetzung einer Enquêtekommission zur Vorbereitung auf künftige pandemische Lagen unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungen der „Coronazeit“

Der Landtag wolle beschließen:

Gemäß Artikel 77 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes wird eine Enquêtekommission eingesetzt, die sich mit der Vorbereitung auf mögliche neue pandemische Lagen unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungen aus der „Coronazeit“ beschäftigt.

Die Enquêtekommission soll,

auf Grundlage der Erfahrungen der „Coronazeit“ Konzepte erarbeiten, Vorschläge unterbreiten und Handlungsstrategien aufzeigen, wie es bei künftigen pandemischen Lagen gelingt,